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Unterm Birnbaum

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Die  Gerichtsmänner  flüsterten  und  steckten  die  Köpfe  zusammen,  während  Woytasch  und Geelhaar sich umsahen. Es schien noch etwas zu fehlen, was auch zutraf. Als aber bald danach der alte Totengräber Wonnekamp mit noch zwei von seinen Leuten erschien, rückte man näher an den Birnbaum heran und begann den Schnee, der hier lag, fortzuschippen. Das ging leicht genug, bis statt des Schnees die gefrorene Erde kam, wo nun die Pickaxt aushelfen mußte. Der Frost indessen war nicht tief in die Erde gedrungen, und so konnte man den Spaten nicht nur bald wieder zur Hand nehmen, sondern kam auch rascher vorwärts, als man anfangs gehofft hatte. Die herausgeworfenen Schollen und Lehmstücke wurden immer größer, je weicher der Boden wurde, bis mit einem Male der alte Totengräber einem Arbeiter in den Arm fiel und mit der seinem Stande zuständigen Ruhe sagte: "Nu giw mi moal; nu kümmt wat." Dabei nahm er ihm das Grabscheit ohne weiteres aus der Hand  und  fing  selber  an  zu  graben.  Aber  ersichtlich  mit  großer  Vorsicht.  Alles  drängte  vor  und wollte sehen. Und siehe da, nicht lange, so war ein Toter aufgedeckt, der zu großem Teile noch in Kleiderresten steckte. Die Bewegung wuchs, und aller Augen richteten sich auf Hradscheck, der, nach wie vor, vor sich hinsah und nur dann und wann einen scheuen Seitenblick in die Grube tat. "Nu   hebben   se’n",   lief   ein   Gemurmel   den   Gartenzaun   entlang,   unklar   lassend,   ob   man Hradscheck  oder  den  Toten  meine;  die  Jungens  auf  dem  Kegelhäuschen  aber  reckten  ihre  Hälse noch  mehr  als  vorher,  trotzdem  sie  weder  nah  noch  hoch  genug  standen,  um  irgendwas  sehn  zu können. Eine Pause trat ein. Dann nahm der Justizrat des Angeklagten Arm und sagte, während er ihn dicht an die Grube führte: "Nun, Hradscheck, was sagen Sie?" Dieser verzog keine Miene, faltete die Hände wie zum Gebet und sagte dann fest und feierlich: "Ich sage, daß dieser Tote meine Unschuld bezeugen wird." Und während er so sprach, sah er zu dem alten Totengräber hinüber, der den Blick auch verstand und,  ohne  weitere  Fragen  abzuwarten,  geschäftsmäßig  sagte:  "Ja,  der  hier  liegt,  liegt  hier  schon lang. Ich denke zwanzig Jahre. Und der Polsche, der es sein soll, is noc h keine zehn Wochen tot." Und siehe da, kaum daß diese Worte gesprochen waren, so war ihr Inhalt auch schon bewiesen und  jeder  schämte  sich,  so  wenig  kaltes  Blut  und  so  wenig  Umsicht  und  Überlegung  gehabt  zu haben. In einem gewissen Entdeckungseifer waren alle wie blind gewesen und hatten unbea chtet gelassen, daß ein Schädel, um ein richtiger Schädel zu werden, auch sein Stück Zeit verlangt und daß die Toten ihre Verschiedenheiten und ihre Grade haben, gerade so  gut wie die Lebendigen. Am  verlegensten  war  der  Justizrat.  Aber  er  sammelte  sich  rasch  und  sagte:  "Totengräber Wonnekamp hat recht. Das ist nicht der Tote, den wir suchen. Und wenn er zwanzig Jahre in der Erde  liegt,  was  ich  keinen  Augenblick  bezweifle,  so  kann  Hradscheck  an  diesem  Toten  keine Schuld haben. Und kann auch von einer früheren Schuld keine Rede sein. Denn Hradscheck ist erst im zehnten Jahr in diesem Dorf. Das alles ist jetzt erwiesen. Trotz alledem bleiben ein paar dunkle Punkte,  worüber  Aufklärung  gegeben  werden  muß.  Ich  lebe  der  Zuversicht,  daß  es  an  dieser Aufklärung nicht fehlen wird, aber ehe sie gegeben ist, darf ich Sie, Herr Hradscheck, nicht aus der Untersuchung entlassen. Es wird sich dabei, was ich als eine weitere Hoffnung hier ausspreche, nur noch um Stunden und höchstens um Tage handeln." Und damit nahm er Kunickes Arm und ging in die Weinstube zurück, woselbst er nunmehr, in Gesellschaft  von  Woytasch  und  den  Gerichtsmännern,  dem  für  ihn  servierten  Frühstücke  tapfer zusprach.  Auch  Hradscheck  ward  aufgefordert,  sich  zu  setzen  und  einen  Imbiß  zu  nehmen.  Er lehnte  jedoch  ab  und  sagte,  daß  er  mit  seiner  Mahlzeit  lieber  warten  wolle,  bis  er  im  Küstriner Gefängnis sei. So waren seine Worte. Und  diese  Worte  gefielen  den  Bauern  ungemein.  "Er  will  nicht  an  seinem  eigenen  Tisch  zu Gaste sitzen und das Brot, das er gebacken, nicht als Gnadenbrot essen. Da hat er recht. Das möcht ich auch nicht." So hieß es, und so dachten die meisten. Aber freilich nicht alle. Gendarm Geelhaar ging an dem Zaun entlang, über den, samt anderem Weibervolk, auch Mutter Jeschke weggeguckt hatte. Natürlich auch Line. 34
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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